Gefühlsjuristik

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„Sie haben das Recht herumzuzicken. Alles was sie sagen, kann und wird vom jüngsten Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das Recht zu jedem Streit ein unlogisches und rein emotionales Argument hinzuzziehen. Wenn Sie sich mangels Phantasie keine Gefühle leisten können, wird Ihnen von der Gefühlspolizei ein (mind. eins, jedoch unter Umständen auch zwei oder mehrere) Pflicht-Gefühl(e) gestellt.“ (( aus „Die kleine Rechtsverdreherin“ Seite 61ff und §523 Absatz 2. ))

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„Wer Gefühle nachmacht oder verfälscht, oder nachgeahmte oder verdrehte vorheuchelt und in manipulative Stellung bringt, wird mit Schmollen nicht unter zwei Stunden bestraft.“ (( aus „Die kleine Rechtsverdreherin“ Seite 105f und §76 Absatz 5. ))
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2 Gedanken zu „Gefühlsjuristik“

  1. Gefühle haben in der Juristerei keinen Platz – dafür schätzen manche Menschen dieses Fach auch so…
    Und andere finden es aus genau diesem Grund unmenschlich und grausam.

  2. schön zusammengefasst. 😉 Ich glaube ich wäre aus diesem Grund keine gute Juristin. Man muss zu sachlich denken und das Wichtigste im Leben -nämlich die Gefühle und das Subjektive- herausklammern. Wie soll das funktionieren? Vielleicht Charaktersache? Oder Leidenschaft?

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